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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53a Anl;Rechtssatz
Die gesetzliche Merkmalstabelle stellt beim Bauteil Fassade nicht auf die Qualität des Rohbaus, sondern auf das Vorhandensein und gegebenenfalls die Qualität seiner Verkleidung abstellt. Ein bloßer Anstrich ist in dieser Hinsicht als "sehr einfache" Ausführung zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012130047.X02Im RIS seit
27.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.11.2015