RS Vwgh 2015/9/16 2012/13/0047

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Veröffentlicht am 16.09.2015
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53a Anl;
BewG 1955 §53a;
  1. BewG 1955 § 53a heute
  2. BewG 1955 § 53a gültig ab 13.12.1972 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 447/1972
  1. BewG 1955 § 53a heute
  2. BewG 1955 § 53a gültig ab 13.12.1972 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 447/1972

Rechtssatz

Die gesetzliche Merkmalstabelle stellt beim Bauteil Fassade nicht auf die Qualität des Rohbaus, sondern auf das Vorhandensein und gegebenenfalls die Qualität seiner Verkleidung abstellt. Ein bloßer Anstrich ist in dieser Hinsicht als "sehr einfache" Ausführung zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2012130047.X02

Im RIS seit

27.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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