RS Vwgh 2015/9/24 Ra 2015/07/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2015
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §867;
AgrGG Stmk 1985 §6;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ob Verträge rechtswirksam abgeschlossen wurden oder nicht und ob und welche Bedeutung der Kenntnis des Obmanns einer Agrargemeinschaft von der erhobenen Minderheitenbeschwerde zukommt, ergibt sich allein aus den Bestimmungen des Zivilrechts und aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil OGH 10. Dezember 1992, 7 Ob 630/92).Ob Verträge rechtswirksam abgeschlossen wurden oder nicht und ob und welche Bedeutung der Kenntnis des Obmanns einer Agrargemeinschaft von der erhobenen Minderheitenbeschwerde zukommt, ergibt sich allein aus den Bestimmungen des Zivilrechts und aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung vergleiche Urteil OGH 10. Dezember 1992, 7 Ob 630/92).

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070073.L03

Im RIS seit

06.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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