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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §6;Rechtssatz
Die außerordentliche Revision macht geltend, dass die Argumentation des VwG, wonach trotz erkannter Rechtswidrigkeit des in Minderheitenbeschwerde gezogenen Beschlusses dieser nicht aufgehoben werden könne, der Rechtsprechung und der Rechtslage widerspreche. Insofern zeigt die Revision eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG auf, zumal diese Argumentation des VwG von der Rechtsprechung des VwGH abweicht.Die außerordentliche Revision macht geltend, dass die Argumentation des VwG, wonach trotz erkannter Rechtswidrigkeit des in Minderheitenbeschwerde gezogenen Beschlusses dieser nicht aufgehoben werden könne, der Rechtsprechung und der Rechtslage widerspreche. Insofern zeigt die Revision eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG auf, zumal diese Argumentation des VwG von der Rechtsprechung des VwGH abweicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070073.L01Im RIS seit
06.11.2015Zuletzt aktualisiert am
26.11.2015