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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Steht das im Beschwerdefall herangezogene amtliche Sachverständigengutachten weder mit den Denkgesetzen noch mit den Erfahrungen des Lebens in Widerspruch und ist der Bf dem Gutachten auch nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten, war die Befassung eines nichtamtlichen Sachverständigen aus diesem Grund entbehrlich.
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070167.X08Im RIS seit
11.11.2015Zuletzt aktualisiert am
26.11.2015