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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Die Frage der Parteistellung eines Nachbarn im Baubewilligungsverfahren ist von der Baubehörde von Amts wegen an Hand des ihr vorliegenden konkreten Bauvorhabens zu prüfen; eines Vorbringens der in Betracht zu ziehenden Nachbarn bedarf es hiefür nicht.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015050032.L02Im RIS seit
04.11.2015Zuletzt aktualisiert am
04.07.2017