RS Vwgh 2015/9/30 Ra 2015/19/0066

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Veröffentlicht am 30.09.2015
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, dass es für die Asylgewährung auf das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft im Sinn der GFK zum Zeitpunkt der Entscheidung ankommt (Hinweis B vom 24. Juni 2014, Ra 2014/19/0046), wird im fortzusetzenden Verfahren anhand aktueller Länderfeststellungen zu klären sein, ob dem Revisionswerber bei Rückkehr eine asylrelevante Verfolgung droht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015190066.L01

Im RIS seit

27.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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