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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §184;Rechtssatz
Mit der Rüge, der unabhängige Finanzsenat habe fundamentale Verfahrensgrundsätze verletzt, weil bei der Schätzung kein "äußerer Betriebsvergleich" vorgenommen worden sei, wird das Vorliegen eines relevanten Verfahrensmangels nicht dargelegt, zumal die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht (vgl. Ritz, BAO5, § 184 Rz 12).Mit der Rüge, der unabhängige Finanzsenat habe fundamentale Verfahrensgrundsätze verletzt, weil bei der Schätzung kein "äußerer Betriebsvergleich" vorgenommen worden sei, wird das Vorliegen eines relevanten Verfahrensmangels nicht dargelegt, zumal die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht vergleiche Ritz, BAO5, Paragraph 184, Rz 12).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013150302.X01Im RIS seit
07.12.2015Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015