Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs9 idF 2009/I/026;Rechtssatz
Ein Praktikum mag zwar belegen, dass sich die Au Pair-Kraft bereits mit Kinderbetreuung beschäftigt hat, es kann aber nicht den Erwerb der von § 34 Abs. 9 EStG 1988 geforderten pädagogischen Qualifikation nachweisen.Ein Praktikum mag zwar belegen, dass sich die Au Pair-Kraft bereits mit Kinderbetreuung beschäftigt hat, es kann aber nicht den Erwerb der von Paragraph 34, Absatz 9, EStG 1988 geforderten pädagogischen Qualifikation nachweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150211.X03Im RIS seit
07.12.2015Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015