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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/19/0219 B 13. Oktober 2015 RS 1Stammrechtssatz
Soweit die Revision unter Hinweis auf "Reisehinweise" des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten die fehlende Rechtsprechung des VwGH "zur Frage der Asylgewährung von (Nord)Kosovaren und einer möglichen Rückkehrentscheidung" geltend macht, ist ihr zu erwidern, dass eine einheitliche hg. Rechtsprechung zu jenen Kriterien vorhanden ist, die für die Prüfung und Zuerkennung des Status des Asylberechtigten maßgeblich sind, und sich diese nicht als länderspezifisch unterschiedlich darstellen (Hinweis B vom 27. März 2015, Ra 2015/18/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015190220.L01Im RIS seit
07.01.2016Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016