RS Vwgh 2015/10/13 Ra 2015/19/0220

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Veröffentlicht am 13.10.2015
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/19/0219 B 13. Oktober 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Soweit die Revision unter Hinweis auf "Reisehinweise" des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten die fehlende Rechtsprechung des VwGH "zur Frage der Asylgewährung von (Nord)Kosovaren und einer möglichen Rückkehrentscheidung" geltend macht, ist ihr zu erwidern, dass eine einheitliche hg. Rechtsprechung zu jenen Kriterien vorhanden ist, die für die Prüfung und Zuerkennung des Status des Asylberechtigten maßgeblich sind, und sich diese nicht als länderspezifisch unterschiedlich darstellen (Hinweis B vom 27. März 2015, Ra 2015/18/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015190220.L01

Im RIS seit

07.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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