RS Vwgh 2015/10/14 2013/04/0097

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Veröffentlicht am 14.10.2015
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Index

L72009 Beschaffung Vergabe Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §6 Abs1;
BVergG 2006;
LVergRG Wr 2007 §1 ;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Frage der Anwendbarkeit des BVergG 2006 an sich sowie die Regelung der Zuständigkeiten der Vergabekontrollbehörden sind einer gestaltenden Festlegung durch die Auftraggeberin entzogen. Eine solche kann daher auch nicht bestandfest werden (Hinweis E vom 17. April 2012, 2008/04/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013040097.X02

Im RIS seit

26.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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