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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §32;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/11/0186 2013/11/0185Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/05/0141 E 28. November 1995 RS 3Stammrechtssatz
Ein besonderer Milderungsgrund des Nichtbeharrens im strafbaren Verhalten ist weder dem § 19 VStG noch den dort angeführten Bestimmungen des StGB zu entnehmen.Ein besonderer Milderungsgrund des Nichtbeharrens im strafbaren Verhalten ist weder dem Paragraph 19, VStG noch den dort angeführten Bestimmungen des StGB zu entnehmen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013110184.X02Im RIS seit
20.11.2015Zuletzt aktualisiert am
07.12.2015