RS Vwgh 2015/10/20 Ra 2015/18/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2015
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §5 Abs1;
MRK Art3;
VwGG §34 Abs1;
  1. VwGG § 34 heute
  2. VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 34 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 34 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 34 gültig von 01.09.1997 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/1997
  8. VwGG § 34 gültig von 05.01.1985 bis 31.08.1997

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/18/0152

Rechtssatz

Die italienischen Behörden wurden unter Hinweis auf das Urteil des EGMR in der Rechtssache Tarakhel um eine Zusicherung ersucht, dass die revisionswerbenden Parteien bei Überstellung nach Italien in einer für sie geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Eine Zusicherung, die revisionswerbenden Parteien dem Alter des Kindes entsprechend und unter Wahrung der Familieneinheit unterzubringen, wurde von Seiten der zuständigen italienischen Behörde in der Folge auch abgegeben und durch ein Begleitschreiben über die in Aussicht genommene Unterbringungsstelle (samt Präzisierung des dort vorhandenen Versorgungsangebots) konkretisiert. Wenn die Revision geltend macht, diese Zusicherung reiche nicht aus und sie gleichzeitig deren inhaltliche Richtigkeit in Frage stellt, ist ihr zu erwidern, dass die bloß unbelegte Behauptung der Unrichtigkeit der eingeholten Zusicherung nicht geeignet ist, die Zuverlässigkeit der von den italienischen Behörden gegebenen Garantien in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015180151.L01

Im RIS seit

07.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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