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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §44 Abs3;Rechtssatz
Können die an den Beamten ergangenen Weisungen bei isolierter Betrachtung von ihrem objektiven Erklärungswert her in vertretbarer Weise als Zuweisung konkreter Rayons auf Dauer (arg:
"... bis auf weiteres"; E 10. Oktober 2012, 2010/12/0198) verstanden werden,so gilt dies ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Folgeweisungen im Hinblick auf den damit verfügten kurzfristigen Wechsel der jeweils zugewiesenen Dauerverwendung ihrerseits rechtmäßig waren.
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015120038.L02Im RIS seit
23.12.2015Zuletzt aktualisiert am
28.12.2015