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10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
BAO §203;Rechtssatz
Wird die Eingabengebühr nicht spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet, sondern erst später, ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0097).Wird die Eingabengebühr nicht spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet, sondern erst später, ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet vergleiche das hg. Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013160101.X03Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016