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10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
BAO §203;Rechtssatz
Das Unterlassen des Nachweises der Entrichtung der Eingabengebühr durch Vorlage des in § 17a Z 4 VfGG bezeichneten Beleges allein bewirkt nicht, dass die Eingabengebühr nicht vorschriftsgemäß entrichtet wurde (vgl. das zur insofern inhaltsgleichen Bestimmung des § 24 Abs. 3 Z 5 VwGG ergangene hg. Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0097).Das Unterlassen des Nachweises der Entrichtung der Eingabengebühr durch Vorlage des in Paragraph 17 a, Ziffer 4, VfGG bezeichneten Beleges allein bewirkt nicht, dass die Eingabengebühr nicht vorschriftsgemäß entrichtet wurde vergleiche das zur insofern inhaltsgleichen Bestimmung des Paragraph 24, Absatz 3, Ziffer 5, VwGG ergangene hg. Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013160101.X01Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016