RS Vwgh 2015/10/22 2013/16/0101

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Veröffentlicht am 22.10.2015
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Index

10/07 Verfassungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §203;
GebG 1957 §3 Abs2 Z1;
GebG 1957 §34 Abs1;
GebG 1957 §9 Abs1;
VerfGG 1953 §17a Z4;

Rechtssatz

Das Unterlassen des Nachweises der Entrichtung der Eingabengebühr durch Vorlage des in § 17a Z 4 VfGG bezeichneten Beleges allein bewirkt nicht, dass die Eingabengebühr nicht vorschriftsgemäß entrichtet wurde (vgl. das zur insofern inhaltsgleichen Bestimmung des § 24 Abs. 3 Z 5 VwGG ergangene hg. Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0097).Das Unterlassen des Nachweises der Entrichtung der Eingabengebühr durch Vorlage des in Paragraph 17 a, Ziffer 4, VfGG bezeichneten Beleges allein bewirkt nicht, dass die Eingabengebühr nicht vorschriftsgemäß entrichtet wurde vergleiche das zur insofern inhaltsgleichen Bestimmung des Paragraph 24, Absatz 3, Ziffer 5, VwGG ergangene hg. Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013160101.X01

Im RIS seit

23.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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