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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es ist zwar unbedenklich, das Wissen der Mitglieder der Behörde aus ihrer Amtstätigkeit zu verwerten (vgl. E 18. Februar 2015, 2013/10/0258), jedoch kann dies die gebotene Einvernahme von zu einem bestimmten Beweisthema beantragten Zeugen nicht ersetzen.Es ist zwar unbedenklich, das Wissen der Mitglieder der Behörde aus ihrer Amtstätigkeit zu verwerten vergleiche E 18. Februar 2015, 2013/10/0258), jedoch kann dies die gebotene Einvernahme von zu einem bestimmten Beweisthema beantragten Zeugen nicht ersetzen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012100104.X06Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015