Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Hinweis auf die Verfahrensökonomie oder den "Unverzüglichkeitsgrundsatz" allein vermag eine Abstandnahme von den beantragten Zeugeneinvernahmen nicht zu tragen (vgl. E 21. Juni 2012, 2011/23/0323).Der Hinweis auf die Verfahrensökonomie oder den "Unverzüglichkeitsgrundsatz" allein vermag eine Abstandnahme von den beantragten Zeugeneinvernahmen nicht zu tragen vergleiche E 21. Juni 2012, 2011/23/0323).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012100104.X04Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015