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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §111Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/07/0174 E 8. April 1997 RS 8Stammrechtssatz
Fischereirechte haben zwar im wasserrechtlichen
Bewilligungsverfahren unter den Voraussetzungen des § 15 WRG Bewilligungsverfahren unter den Voraussetzungen des Paragraph 15, WRG
Berücksichtigung zu finden, sie stehen jedoch der Bewilligung
grundsätzlich nicht entgegen. Der Fischereiberechtigte kann
somit nicht verlangen, daß eine nachgesuchte Wasserbenutzung
überhaupt nicht stattfindet und anstelle der projektierten eine
völlig andere Anlage errichtet werde (Hinweis E 22.6.1993,
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070080.L05Im RIS seit
22.01.2016Zuletzt aktualisiert am
22.10.2025