RS Vwgh 2015/10/29 2013/17/0809

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Veröffentlicht am 29.10.2015
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/17/0810

Rechtssatz

Ausführungen zur Erforderlichkeit ausreichender und mängelfreier Tatsachenfeststellungen, um die Rechtswirksamkeit der Zustellungen nach den konkret in Betracht kommenden Tatbeständen des ZustG und damit die Rechtzeitigkeit der Berufungen beurteilen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013170809.X01

Im RIS seit

23.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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