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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/17/0810Rechtssatz
Ausführungen zur Erforderlichkeit ausreichender und mängelfreier Tatsachenfeststellungen, um die Rechtswirksamkeit der Zustellungen nach den konkret in Betracht kommenden Tatbeständen des ZustG und damit die Rechtzeitigkeit der Berufungen beurteilen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013170809.X01Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
05.01.2016