Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2015/03/0052 E 30. Oktober 2015Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/09/0153 B 24. März 2004 RS 1Stammrechtssatz
Handelt es sich nach dem Inhalt einer Erledigung um Hinweise, Mitteilungen oder Belehrungen, die keinen autoritativen Abspruch enthalten, so kann sie mangels eines rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhalts nicht als ein verwaltungsrechtlicher Bescheid angesehen werden.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030051.L03Im RIS seit
20.11.2015Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015