RS Vwgh 2015/10/30 Ra 2015/03/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.2015
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2015/03/0052 E 30. Oktober 2015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/09/0153 B 24. März 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Handelt es sich nach dem Inhalt einer Erledigung um Hinweise, Mitteilungen oder Belehrungen, die keinen autoritativen Abspruch enthalten, so kann sie mangels eines rechtserzeugenden oder rechtsfeststellenden Inhalts nicht als ein verwaltungsrechtlicher Bescheid angesehen werden.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030051.L03

Im RIS seit

20.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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