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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §37;Rechtssatz
Für eine abschließende Beurteilung iS des § 39 Abs. 2 lit. b Vlbg RPG 1996 bedarf es jedenfalls einer eingehenden Befundaufnahme und Beschreibung der im festzulegenden Beurteilungsgebiet liegenden Grundstücke, insbesondere deren Ausgestaltung.Für eine abschließende Beurteilung iS des Paragraph 39, Absatz 2, Litera b, Vlbg RPG 1996 bedarf es jedenfalls einer eingehenden Befundaufnahme und Beschreibung der im festzulegenden Beurteilungsgebiet liegenden Grundstücke, insbesondere deren Ausgestaltung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013060094.X03Im RIS seit
10.12.2015Zuletzt aktualisiert am
17.12.2015