RS Vwgh 2015/11/11 Ra 2015/11/0085

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Veröffentlicht am 11.11.2015
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Index

L94809 Bestattung Friedhof Leichenbestattung Totenbeschau Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LeichenbestattungsG Wr 2004 §23 Abs5;

Rechtssatz

Ausdrückliche Regelungen über die Parteistellung von Nachbarn oder Anrainern fehlen im Wr LeichenbestattungsG 2004 zur Gänze, Interessen der Nachbarn werden nur bei der Regelung der Errichtung oder Änderung von Krematorien erwähnt (§ 23 Abs. 5).Ausdrückliche Regelungen über die Parteistellung von Nachbarn oder Anrainern fehlen im Wr LeichenbestattungsG 2004 zur Gänze, Interessen der Nachbarn werden nur bei der Regelung der Errichtung oder Änderung von Krematorien erwähnt (Paragraph 23, Absatz 5,).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015110085.L02

Im RIS seit

07.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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