Index
L94809 Bestattung Friedhof Leichenbestattung Totenbeschau WienRechtssatz
Ausdrückliche Regelungen über die Parteistellung von Nachbarn oder Anrainern fehlen im Wr LeichenbestattungsG 2004 zur Gänze, Interessen der Nachbarn werden nur bei der Regelung der Errichtung oder Änderung von Krematorien erwähnt (§ 23 Abs. 5).Ausdrückliche Regelungen über die Parteistellung von Nachbarn oder Anrainern fehlen im Wr LeichenbestattungsG 2004 zur Gänze, Interessen der Nachbarn werden nur bei der Regelung der Errichtung oder Änderung von Krematorien erwähnt (Paragraph 23, Absatz 5,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015110085.L02Im RIS seit
07.12.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017