RS Vwgh 2015/11/11 2013/11/0244

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Veröffentlicht am 11.11.2015
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die bloße Wiedergabe der im Verwaltungsverfahren eingeholten, viele Seiten umfassenden Sachverständigengutachten, die nur ein Beweismittel darstellen, vermag die Feststellung des für die Entscheidung relevanten Sachverhalts nicht zu ersetzen (Hinweis E vom 30. September 2011, 2011/11/0113).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013110244.X01

Im RIS seit

03.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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