Index
E3L E19100000Norm
32008L0115 Rückführungs-RL;Rechtssatz
Aus der Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) ergibt sich nicht die Unzulässigkeit von Rückkehrverboten. Im Übrigen war sie auf den Fremden, weil er zum Zeitpunkt der Entscheidung des VwG begünstigter Drittstaatsangehöriger war, gar nicht anzuwenden.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015210179.L03Im RIS seit
18.02.2016Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016