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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs3;Rechtssatz
Soweit der Revisionswerber die Entscheidung des VwGH in der Sache begehrt, ist darauf hinzuweisen, dass eine solche schon deshalb ausgeschlossen ist, weil "Sache" des angefochtenen Erkenntnisses ausschließlich die Zurückweisung des Antrages des Revisionswerbers, nicht aber eine inhaltliche Entscheidung über diesen Antrag gewesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015120013.L06Im RIS seit
07.12.2015Zuletzt aktualisiert am
13.12.2018