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10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
BVwG-EVV 2014 §1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2017/21/0142 B 31. August 2017Rechtssatz
Da die Revision gemäß § 25a Abs. 5 VwGG beim Verwaltungsgericht einzubringen ist, ist deren elektronische Einbringung nicht nach dem VwGG, sondern nach den für die Verwaltungsgerichte geltenden Bestimmungen zur elektronischen Einbringung zu beurteilen.Da die Revision gemäß Paragraph 25 a, Absatz 5, VwGG beim Verwaltungsgericht einzubringen ist, ist deren elektronische Einbringung nicht nach dem VwGG, sondern nach den für die Verwaltungsgerichte geltenden Bestimmungen zur elektronischen Einbringung zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014010198.L01Im RIS seit
09.02.2016Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018