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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §123 Abs2 idF 2011/I/140;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2015/09/0054 B 25. November 2015Rechtssatz
Einleitungsbeschlüsse nach § 123 BDG 1979 - nach der Rechtslage der Dienstrechts-Novelle 2011 erfüllen diese auch die Funktion des bisherigen Verhandlungsbeschlusses (vgl. E 21. April 2015, Ra 2014/09/0042) - sind nicht öffentlich und kommen in einem nicht öffentlichen Verfahren zustande. Erst mit der Disziplinarverhandlung tritt das Disziplinarverfahren in die Sphäre der Öffentlichkeit (§ 124 Abs. 3 BDG 1979).Einleitungsbeschlüsse nach Paragraph 123, BDG 1979 - nach der Rechtslage der Dienstrechts-Novelle 2011 erfüllen diese auch die Funktion des bisherigen Verhandlungsbeschlusses vergleiche E 21. April 2015, Ra 2014/09/0042) - sind nicht öffentlich und kommen in einem nicht öffentlichen Verfahren zustande. Erst mit der Disziplinarverhandlung tritt das Disziplinarverfahren in die Sphäre der Öffentlichkeit (Paragraph 124, Absatz 3, BDG 1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015090052.L02Im RIS seit
16.02.2016Zuletzt aktualisiert am
18.02.2016