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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §302;Rechtssatz
Mit dem "Eintritt der Rechtskraft" in § 108e Abs. 4 EStG 1988 war deren erstmaliger Eintritt gemeint, sodass das Gesetz hier keinen weiteren Fristenlauf für die Fälle einer Wiederaufnahme oder Bescheidänderung eröffnete (vgl. dazu Sutter, AnwBl 2008, 37, m. w.N., Gierlinger/Sutter, ÖStZ 2009, 96, und das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0160).Mit dem "Eintritt der Rechtskraft" in Paragraph 108 e, Absatz 4, EStG 1988 war deren erstmaliger Eintritt gemeint, sodass das Gesetz hier keinen weiteren Fristenlauf für die Fälle einer Wiederaufnahme oder Bescheidänderung eröffnete vergleiche dazu Sutter, AnwBl 2008, 37, m. w.N., Gierlinger/Sutter, ÖStZ 2009, 96, und das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012130117.X01Im RIS seit
23.12.2015Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016