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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §484;Rechtssatz
Dem angefochtenen Erkenntnis liegen Verträge über die Einräumung einer Dienstbarkeit zugrunde, welche vom VwG unter Anwendung der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu §§ 914 und 484 ABGB und unter eingehender Begründung ausgelegt wurden; diese im konkreten Einzelfall getroffene Auslegung von Verträgen, welche grobe Auslegungsfehler oder sonstige krasse Fehlbeurteilungen nicht erkennen lässt, wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf (vgl. B 26. Februar 2014, Ro 2014/04/0022; OGH B 10. Dezember 1999, 2 Ob 342/99d; B 10. März 2008, 10 Ob 24/08i).Dem angefochtenen Erkenntnis liegen Verträge über die Einräumung einer Dienstbarkeit zugrunde, welche vom VwG unter Anwendung der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu Paragraphen 914 und 484 ABGB und unter eingehender Begründung ausgelegt wurden; diese im konkreten Einzelfall getroffene Auslegung von Verträgen, welche grobe Auslegungsfehler oder sonstige krasse Fehlbeurteilungen nicht erkennen lässt, wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf vergleiche B 26. Februar 2014, Ro 2014/04/0022; OGH B 10. Dezember 1999, 2 Ob 342/99d; B 10. März 2008, 10 Ob 24/08i).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015070040.J01Im RIS seit
16.02.2016Zuletzt aktualisiert am
18.02.2016