Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §262 idF 2013/I/014;Rechtssatz
Hat das Finanzamt eine Wiederaufnahme auf Umstände gestützt, die keinen Wiederaufnahmegrund darstellen, ist der Bescheid im Berufungsverfahren (nunmehr Beschwerdeverfahren) ersatzlos aufzuheben, was auch bereits durch Berufungsvorentscheidung (Beschwerdevorentscheidung) erfolgen kann (vgl. das Erkenntnis vom 27. Juni 2013, 2010/15/0052, mwN).Hat das Finanzamt eine Wiederaufnahme auf Umstände gestützt, die keinen Wiederaufnahmegrund darstellen, ist der Bescheid im Berufungsverfahren (nunmehr Beschwerdeverfahren) ersatzlos aufzuheben, was auch bereits durch Berufungsvorentscheidung (Beschwerdevorentscheidung) erfolgen kann vergleiche das Erkenntnis vom 27. Juni 2013, 2010/15/0052, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014150035.J05Im RIS seit
29.01.2016Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018