RS Vwgh 2015/11/26 Ra 2015/15/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2015
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §119;
Beförderungsnachweis innergemeinschaftliche Lieferungen 1996;
UStG 1994 Anh Art7;

Rechtssatz

Wenn der Unternehmer die in der Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 vorgezeichneten Beweisvorsorgemaßnahmen nicht beachtet, liegt es an ihm, gleichwertige Nachweise für die Beförderung in das übrige Unionsgebiet vorzulegen (vgl. das Erkenntnis vom 27. November 2014, 2012/15/0192).Wenn der Unternehmer die in der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 401 aus 1996, vorgezeichneten Beweisvorsorgemaßnahmen nicht beachtet, liegt es an ihm, gleichwertige Nachweise für die Beförderung in das übrige Unionsgebiet vorzulegen vergleiche das Erkenntnis vom 27. November 2014, 2012/15/0192).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015150012.L04

Im RIS seit

03.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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