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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Zur (beabsichtigten) Würdigung der vom Revisionswerber vorgelegten Urkunden ist kein Parteiengehör zu gewähren (vgl. etwa das Erkenntnis vom 31. März 2011, 2009/15/0199, VwSlg 8631 F/2011).Zur (beabsichtigten) Würdigung der vom Revisionswerber vorgelegten Urkunden ist kein Parteiengehör zu gewähren vergleiche etwa das Erkenntnis vom 31. März 2011, 2009/15/0199, VwSlg 8631 F/2011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015150012.L02Im RIS seit
03.03.2016Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016