RS Vwgh 2015/11/26 Ra 2015/07/0144

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Veröffentlicht am 26.11.2015
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Allfällige Verfahrensmängel im Verfahren vor der belangten Behörde können durch ein mängelfreies Verfahren vor dem VwG saniert werden (vgl. B 29. Jänner 2015, Ra 2014/07/0102).Allfällige Verfahrensmängel im Verfahren vor der belangten Behörde können durch ein mängelfreies Verfahren vor dem VwG saniert werden vergleiche B 29. Jänner 2015, Ra 2014/07/0102).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070144.L03

Im RIS seit

16.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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