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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Rechtssatz
Von zentraler Bedeutung für die Tragfähigkeit der Begründung eines Bescheides ist die zusammenhängende Darstellung des von der Behörde festgestellten Sachverhaltes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013150176.X03Im RIS seit
31.12.2015Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016