RS Vwgh 2015/11/26 2013/15/0176

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Veröffentlicht am 26.11.2015
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Von zentraler Bedeutung für die Tragfähigkeit der Begründung eines Bescheides ist die zusammenhängende Darstellung des von der Behörde festgestellten Sachverhaltes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013150176.X03

Im RIS seit

31.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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