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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkunftserzielung eingesetzten Gegenständen decken (vgl. das Erkenntnis vom 25. Juli 2013, 2011/15/0151, sowie Doralt/Toifl, EStG14, § 2 Tz 142). Es kommt vielmehr darauf an, wer tatsächlich die Leistungen erbracht und damit am Wirtschaftsleben teilgenommen hat (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2004/14/0121 und vom 20. Mai 2014, 2011/15/0174).Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkunftserzielung eingesetzten Gegenständen decken vergleiche das Erkenntnis vom 25. Juli 2013, 2011/15/0151, sowie Doralt/Toifl, EStG14, Paragraph 2, Tz 142). Es kommt vielmehr darauf an, wer tatsächlich die Leistungen erbracht und damit am Wirtschaftsleben teilgenommen hat vergleiche z.B. das Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2004/14/0121 und vom 20. Mai 2014, 2011/15/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150152.X02Im RIS seit
24.12.2015Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016