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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/15/0175 2012/15/0098Rechtssatz
Das Vorbringen, dass die falsche Adressierung des Fristverlängerungsansuchens auf den Umstand zurückgehe, dass die Steuerberatungskanzlei zwei Klienten mit annährend identischem Firmenwortlaut in ihrem Bearbeitungssystem erfasst habe, deutet auf eine Gefahrenlage hin, die den steuerlichen Vertreter zu einer besonderen Sorgfalt bei der Kontrolle des von der Kanzleikraft vorbereiteten Schriftsatzes hätte veranlassen müssen. Ein minderer Grad des Verschuldens wird mit diesen Ausführungen nicht aufgezeigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150097.X05Im RIS seit
31.12.2015Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016