RS Vwgh 2015/11/26 2012/15/0023

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Veröffentlicht am 26.11.2015
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Darstellungen eines Steuerpflichtigen dürfen nicht ungeprüft als erwiesener Sachverhalt angenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2012150023.X03

Im RIS seit

24.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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