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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §31 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/07/0282 E 26. November 2015Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0146 E 29. Juni 2000 RS 1Stammrechtssatz
Für die Vorschreibung von Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG reicht bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung aus. Es genügt demnach, wenn nach Lage des Einzelfalles konkrete Umstände die Gefahr einer Gewässerverunreinigung erkennen lassenFür die Vorschreibung von Maßnahmen nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG reicht bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung aus. Es genügt demnach, wenn nach Lage des Einzelfalles konkrete Umstände die Gefahr einer Gewässerverunreinigung erkennen lassen
(Hinweis E 13.4.2000, 99/07/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070237.X06Im RIS seit
22.12.2015Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016