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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Nach der - auf Genehmigungsvoraussetzungen für Behandlungsanlagen nach § 43 Abs. 1 AWG 2002 übertragbaren - Judikatur zu den Genehmigungsvoraussetzungen für Betriebsanlagen nach der GewO 1994 ist es in dem Fall, dass eine Messung am entscheidenden Immissionspunkt möglich ist, - von Ausnahmefällen abgesehen - unzulässig, die dort zu erwartenden Immissionen aus den Ergebnissen einer Messung an einem anderen Ort zu prognostizieren. Auf dem Boden dieser Rechtsprechung ist der Durchführung von Messungen - soweit diese möglich sind - grundsätzlich der Vorrang vor lärmtechnischen Berechnungen einzuräumen. "Grundsätzlich" bedeutet, dass diese Verpflichtung nicht allgemein besteht, sobald eine Messung (technisch) möglich ist, allerdings kann nur in Ausnahmefällen davon abgesehen werden. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist auf sachverständiger Grundlage fallbezogen in schlüssiger Weise darzulegen (vgl. zur Frage der unterlassenen Messung der Umgebungslärmsituation das E 21. Dezember 2011, 2010/04/0046; E 9. September 2015, Ra 2015/04/0030).Nach der - auf Genehmigungsvoraussetzungen für Behandlungsanlagen nach Paragraph 43, Absatz eins, AWG 2002 übertragbaren - Judikatur zu den Genehmigungsvoraussetzungen für Betriebsanlagen nach der GewO 1994 ist es in dem Fall, dass eine Messung am entscheidenden Immissionspunkt möglich ist, - von Ausnahmefällen abgesehen - unzulässig, die dort zu erwartenden Immissionen aus den Ergebnissen einer Messung an einem anderen Ort zu prognostizieren. Auf dem Boden dieser Rechtsprechung ist der Durchführung von Messungen - soweit diese möglich sind - grundsätzlich der Vorrang vor lärmtechnischen Berechnungen einzuräumen. "Grundsätzlich" bedeutet, dass diese Verpflichtung nicht allgemein besteht, sobald eine Messung (technisch) möglich ist, allerdings kann nur in Ausnahmefällen davon abgesehen werden. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist auf sachverständiger Grundlage fallbezogen in schlüssiger Weise darzulegen vergleiche zur Frage der unterlassenen Messung der Umgebungslärmsituation das E 21. Dezember 2011, 2010/04/0046; E 9. September 2015, Ra 2015/04/0030).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070027.X03Im RIS seit
31.12.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017