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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde des Revisionswerbers mit Beschluss des VfGH als verspätet zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Abtretung einer zunächst an den VfGH erhobenen Beschwerde an den VwGH ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 87 Abs. 3 VfGG nur für den Fall einer Abweisung oder Ablehnung der Behandlung der an den VfGH erhobenen Beschwerde durch diesen vorgesehen.Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde des Revisionswerbers mit Beschluss des VfGH als verspätet zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Abtretung einer zunächst an den VfGH erhobenen Beschwerde an den VwGH ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des Paragraph 87, Absatz 3, VfGG nur für den Fall einer Abweisung oder Ablehnung der Behandlung der an den VfGH erhobenen Beschwerde durch diesen vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015190098.L01Im RIS seit
16.02.2016Zuletzt aktualisiert am
18.02.2016