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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2015/10/0013 B 16. Dezember 2015 RS 2Stammrechtssatz
Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 5 Abs. 2 Z. 3 LMSVG 2006 sind -Nach dem eindeutigen Wortlaut von Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 3, LMSVG 2006 sind -
wahre - Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen, zur Irreführung geeignet. Die Lösung der Frage, ob Hinweise zur Irreführung geeignet sind, erfordert weder eine Verbraucherbefragung noch ein Sachverständigengutachten (vgl. E 22. März 1999, 98/10/0420). wahre - Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen, zur Irreführung geeignet. Die Lösung der Frage, ob Hinweise zur Irreführung geeignet sind, erfordert weder eine Verbraucherbefragung noch ein Sachverständigengutachten vergleiche E 22. März 1999, 98/10/0420).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der Beiziehung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015100014.J01Im RIS seit
21.03.2016Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016