RS Vwgh 2015/12/16 Ro 2014/04/0065

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Veröffentlicht am 16.12.2015
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Index

E6J
L72005 Beschaffung Vergabe Salzburg
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

62006CJ0454 Pressetext Nachrichtenagentur VORAB;
BVergG 2006 §334;
LVergKG Slbg 2007 §32 Abs1 Z2;
LVergKG Slbg 2007 §35;

Rechtssatz

Die Reduktion der Vertragslaufzeit von drei Jahren auf ein Jahr stellte weder eine Erweiterung des Auftrags in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen noch eine Änderung des wirtschaftlichen Gleichgewichts des Vertrags in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers dar (siehe die Rn. 36 f des EuGH-Urteils Rs C- 454/06). Eine Verringerung des Leistungsumfangs ist in aller Regel für den Auftragnehmer nicht von Vorteil.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62006CJ0454 Pressetext Nachrichtenagentur VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040065.J14

Im RIS seit

01.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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