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19/05 MenschenrechteNorm
BVergG 2006 §334 Abs7;Rechtssatz
Bei der Geldbuße nach § 334 Abs. 7 BVergG 2006 handelt es sich nicht um eine Verwaltungsstrafe, sondern wird damit ein neues Sanktionssystem normiert (siehe das hg. Erkenntnis vom 11. November 2015, Ra 2015/04/0073, mit Hinweis auf die Erläuterungen). Schon aus diesem Grund geht der Verweis auf das Doppelbestrafungsverbot fehl.Bei der Geldbuße nach Paragraph 334, Absatz 7, BVergG 2006 handelt es sich nicht um eine Verwaltungsstrafe, sondern wird damit ein neues Sanktionssystem normiert (siehe das hg. Erkenntnis vom 11. November 2015, Ra 2015/04/0073, mit Hinweis auf die Erläuterungen). Schon aus diesem Grund geht der Verweis auf das Doppelbestrafungsverbot fehl.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040065.J12Im RIS seit
01.02.2016Zuletzt aktualisiert am
19.12.2018