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E6JNorm
62011CJ0526 IVD VORAB;Rechtssatz
Es ist nicht ersichtlich, dass die vom Tourismusverband auszuübenden Tätigkeiten bzw. die zu erbringenden Leistungen gesetzlich in einer Weise determiniert sind, dass damit auch die Höhe des erforderlichen Haushaltes und der dafür notwendigen Einnahmen mittelbar vorgegeben wird (vgl. die lediglich deklarative und allgemein gehaltene Aufgabenumschreibung in § 1 Abs. 4 Slbg TourismusG 2003). Eine gesetzliche Determinierung und damit ein Ausschluss einer erheblichen Autonomie (im Sinn des EuGH-Urteils Rs C-526/11) kann daher nur durch Regelung der Höhe der Beiträge selbst vorliegen.Es ist nicht ersichtlich, dass die vom Tourismusverband auszuübenden Tätigkeiten bzw. die zu erbringenden Leistungen gesetzlich in einer Weise determiniert sind, dass damit auch die Höhe des erforderlichen Haushaltes und der dafür notwendigen Einnahmen mittelbar vorgegeben wird vergleiche die lediglich deklarative und allgemein gehaltene Aufgabenumschreibung in Paragraph eins, Absatz 4, Slbg TourismusG 2003). Eine gesetzliche Determinierung und damit ein Ausschluss einer erheblichen Autonomie (im Sinn des EuGH-Urteils Rs C-526/11) kann daher nur durch Regelung der Höhe der Beiträge selbst vorliegen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62011CJ0526 IVD VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040065.J05Im RIS seit
01.02.2016Zuletzt aktualisiert am
19.12.2018