RS Vwgh 2015/12/16 Ra 2015/04/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2015
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
58/02 Energierecht

Norm

MinroG 1999 §116 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwRallg;
  1. VwGG § 28 heute
  2. VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017
  4. VwGG § 28 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 28 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 28 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 28 gültig von 01.01.1991 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  8. VwGG § 28 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Rechtssatz

Die Revisionswerber erachten sich durch das angefochtene Erkenntnis in ihrem subjektiv-öffentlichen Recht gemäß § 116 Abs. 3 MinroG 1999 auf Nichterteilung der Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes verletzt. Aus § 116 Abs. 3 MinroG 1999 folgt ein subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn im Verfahren zur Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes (bzw. einer wesentlichen Änderung dieses Betriebsplanes), dass die beantragte Genehmigung nicht erteilt wird, wenn - trotz Vorschreibung von Bedingungen oder Auflagen - eine Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit, seines - dem Genehmigungswerber nicht zur Benützung überlassenen - Eigentums oder seiner sonstigen dinglichen Rechte zu erwarten ist, sowie wenn eine unzumutbare Belästigung seiner Person zu erwarten ist (Hinweis E vom 18. Oktober 2012, 2009/04/0121, mwN). Der Revisionspunkt ist daher korrekt bezeichnet.Die Revisionswerber erachten sich durch das angefochtene Erkenntnis in ihrem subjektiv-öffentlichen Recht gemäß Paragraph 116, Absatz 3, MinroG 1999 auf Nichterteilung der Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes verletzt. Aus Paragraph 116, Absatz 3, MinroG 1999 folgt ein subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn im Verfahren zur Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes (bzw. einer wesentlichen Änderung dieses Betriebsplanes), dass die beantragte Genehmigung nicht erteilt wird, wenn - trotz Vorschreibung von Bedingungen oder Auflagen - eine Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit, seines - dem Genehmigungswerber nicht zur Benützung überlassenen - Eigentums oder seiner sonstigen dinglichen Rechte zu erwarten ist, sowie wenn eine unzumutbare Belästigung seiner Person zu erwarten ist (Hinweis E vom 18. Oktober 2012, 2009/04/0121, mwN). Der Revisionspunkt ist daher korrekt bezeichnet.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015040022.L01

Im RIS seit

01.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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