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21/06 WertpapierrechtNorm
WAG 2007 §24 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/17/0466 2013/17/0467 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/17/0468 E 19. April 2016Rechtssatz
Eine Einschränkung der Vorkehrungspflichten des Rechtsträgers nach § 24 Abs 1 iVm Abs 2 Z 2 WAG 2007 auf Rechtsgeschäfte, die bei dem Rechtsträger selbst abgeschlossen werden, ist den Rechtsvorschriften nicht zu entnehmen.Eine Einschränkung der Vorkehrungspflichten des Rechtsträgers nach Paragraph 24, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, Ziffer 2, WAG 2007 auf Rechtsgeschäfte, die bei dem Rechtsträger selbst abgeschlossen werden, ist den Rechtsvorschriften nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013170465.X04Im RIS seit
25.01.2016Zuletzt aktualisiert am
07.07.2016