Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §36;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/03/0143 2013/03/0139Rechtssatz
Für in der Vergangenheit liegende Zeiträume kommt die Auferlegung spezifischer Verpflichtungen ebensowenig in Betracht wie eine (damit notwendig verknüpfte) Feststellung der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens (Hinweis VwGH vom 25. Juni 2008, 2007/03/0211). Vielmehr sind bei weiterem Vorhandensein eines marktmächtigen Unternehmens auf dem relevanten Markt diesem die erforderlichen, in die Zukunft wirkenden spezifischen Verpflichtungen aufzuerlegen, wobei im Fall einer Änderung der maßgebenden Sach- und Rechtslage seit der im angefochtenen Bescheid erfolgten Marktdefinition dieser keine Bindung mehr zukäme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013030138.X16Im RIS seit
07.01.2016Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019