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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §34 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/03/0143 2013/03/0139Rechtssatz
Der von der Telekom-Control-Kommission im Zusammenhang mit der Auferlegung geeigneter Verpflichtungen berufene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt zwar - bei Vorhandensein mehrerer geeigneter potentieller Maßnahmen - die Wahl der am wenigsten belastenden Maßnahme, rechtfertigt aber nicht die Auswahl einer solchen, deren Effektivität in Zweifel steht (Hinweis VwGH vom 28. Februar 2007, 2004/03/0210).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013030138.X12Im RIS seit
07.01.2016Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019