RS Vwgh 2015/12/16 2013/03/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2015
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 2003 §34 Abs1;
TKG 2003 §37;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/03/0143 2013/03/0139

Rechtssatz

Der von der Telekom-Control-Kommission im Zusammenhang mit der Auferlegung geeigneter Verpflichtungen berufene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt zwar - bei Vorhandensein mehrerer geeigneter potentieller Maßnahmen - die Wahl der am wenigsten belastenden Maßnahme, rechtfertigt aber nicht die Auswahl einer solchen, deren Effektivität in Zweifel steht (Hinweis VwGH vom 28. Februar 2007, 2004/03/0210).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013030138.X12

Im RIS seit

07.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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