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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AÜG §10 Abs1 idF 2005/I/104;Rechtssatz
Aus dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes sind vor allem -
so der OGH im Urteil 8 ObA 28/01b vom 25. Oktober 2001 - die Bestimmungen über des Arbeitsentgelt anzuwenden, zu denen auch die Regelung der Sonderzahlungen gehört. Weiters ist der Entgeltanspruch von den für diese jeweils geltenden Verjährungsbestimmungen und Verfallsbestimmungen des Kollektivvertrags nicht zu trennen. Die Bedachtnahme auf die kollektivvertraglichen Entgeltbedingungen im Beschäftigerbetrieb ist zwingend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013080103.X02Im RIS seit
27.01.2016Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016