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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Rechtssatz
Wurde eine Gewässergefährdung nicht durch den aktuellen Betriebsinhaber verursacht, sondern durch ein früheres, bereits abgeschlossenes Betriebsgeschehen ausgelöst, kann der aktuelle Anlageninhaber hierfür nicht in Anspruch genommen werden.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013070233.X02Im RIS seit
19.01.2016Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017